TD HAUSBAU GmbH
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Johann Kroiss e. U.
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PICKERL-ÜBERPRÜFUNG §57A

Pickerl-Überprüfung §57a

Nach dem Österreichischen Gesetz ist jeder Autobesitzer dazu verpflichtet eine „Pickerl-Überprüfung“ nach §57a durchzuführen. Gerne überprüfen wir Ihr Fahrzeug für Sie! Notwendige Reparaturen werden anschließend mit Ihnen besprochen.

Johann Kroiss e. U.

Wir beraten Sie gerne!

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